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Haftungsrechtliche Bedeutung von Technischen Zeichnungen bei Reklamationen und Produkthaftungen

Technische Zeichnungen

Technische Spezifikationen, als Zeichnung oder als CAD-Modell, bilden zusammen mit weiteren Dokumenten wie Pflichten- und Lastenheften, Qualitätsvereinbarungen etc. die Basis für die Kommunikation zwischen Abnehmer und Lieferant. Mit ihnen soll eine funktionsgerechte und wirtschaftliche Fertigung gewährleistet werden. Alle Dokumente dienen primär zur eindeutigen und vollständigen Beschreibung des zu produzierenden Bauteils und legen als rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil die Anforderungen an das Produkt und deren Herstellung fest. Das ist besonders dann wichtig, wenn es im Rahmen von Produkthaftungen um die Klärung des Sachverhaltes geht. Diese Thematik ist für jeden Lieferanten und Abnehmer sowohl von wirtschaftlicher, als auch rechtlicher Bedeutung.

Funktionsausfall und Klärung des Sachverhaltes

Bei Reklamationen von fehlerhaften Bauteilen ist zu klären, wer die Fehler verursacht hat und wie sich die Schuldfrage gestaltet.

Nehmen wir folgende Situation an: Während des Starts eines Flugzeuges versagt ein Sicherungsbolzen an einem der Triebwerke, weshalb es kurz nach dem Start zu einer Notlandung kommt. Infolge der Notlandung ist das Flugzeug flugunfähig und einige Passagiere sind leicht verletzt. Da es hier zu einem Sach- und Personenschaden gekommen ist, befinden wir uns in der Produkthaftung und die Ursache für das Versagen muss geklärt werden.

Bei der Überprüfung des gebrochenen Bolzens ist man zu dem Schluss gekommen, dass dessen Durchmesser zu gering war und die beim Start auftretenden Kräfte zum Versagen geführt haben. Der erste Anlaufpunkt der Ursachenforschung ist der Hersteller des Sicherungsbolzens. Aus Kapazitäts- und Kostengründen wurde dieser Sicherungsbolzen nicht im eigenen Haus gefertigt, sondern von einem Lieferanten.

Nun ist der Lieferant in der Situation nachzuweisen, dass er diesen Sicherungsbolzen nach den Vorgaben gefertigt hat. Hierbei kommt die Technische Zeichnung ins Spiel: die Fertigung muss nachweisen, dass sie die dort aufgeführten Spezifikationen erfüllt hat.

In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass in Technischen Zeichnungen verschiedene Spezifikationen unvollständig oder mehrdeutig vergeben werden. Das Problem dabei ist, dass nicht eindeutige Spezifikationen unterschiedlich interpretiert werden können.

Wie gestaltet sich in diesem Fall die Schuldfrage und somit die Produkthaftung?

Das DGQ-Whitepaper „Haftungsrechtliche Bedeutung von Technischen Zeichnungen bei Reklamationen und Produkthaftungen“ beschäftigt sich umfassend mit den weiteren Schritten und der Relevanz Technischer Zeichnungen.

Das Whitepaper finden Sie auf der DGQ-Themenseite Messtechnik »

 


Über den Autor: Steffen Beutler, M.Sc.

Steffen Beutler ist Sachverständiger für die Bereiche Technische Dokumentation und Mess- und Prüftechnik. Nach seinem Studium an der Uni Stuttgart arbeitete er in der Halbleiter- und Feinwerktechnik, dabei leitete er internationale Projekte. Heute vermittelt er sein Wissen zur technischen Spezifizierung und Prüfung als Berater und als Trainer in Inhouse-Seminaren. Damit trägt er zur einheitlichen technischen Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten bei, was zu einer deutlichen Reduzierung von Zeit und Geld führt.

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