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Warum rückgeführte Messergebnisse für Ihr Unternehmen notwendig sind

Rund um die Uhr wird gemessen. Im täglichen Leben beschäftigen wir uns eher unbewusst mit der Fragestellung, ob der Messwert überhaupt ein richtiger, gültiger Messwert ist. Vielleicht beim Kauf von hochpreisigen Lebensmitteln, bei einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Reklamation, bewerten wir das Messergebnis auf seine Richtigkeit. In einer so schnelllebigen Zeit wie heute sind wir in einem besonderen Maß auf gültige Messergebnisse angewiesen. Aber wie kommen diese zustande, bzw. wann kann von einem gültigen Messergebnis die Rede sein?

Was bedeutet Messen eigentlich?

Der Begriff „Messen“ wird in der DIN 1319-1 sehr knapp mit den folgenden Worten beschrieben: „Ausführung von geplanten Tätigkeiten zum quantitativen Vergleich der Messgröße mit einer Einheit“. Übersetzt heißt das: Messen ist immer ein sogenannter experimenteller Vorgang zum quantitativen Vergleich einer Messgröße und einer bekannten Bezugsgröße mit Hilfe einer Messeinrichtung. Das Ergebnis aus diesem experimentellen Vorgang (Messung) wird dann Messwert genannt. Alle zur Durchführung einer Messung notwendigen Schritte und Tätigkeiten werden als „Messverfahren“ bezeichnet.

Gültigkeit eines Messergebnisses

Ab wann ist aber ein Überwachungs- oder Messergebnis als gültig (valide) anzusehen? Die Gültigkeit eines Messergebnisses ist dann gegeben, wenn dieses „richtig“ ist. Ein Messergebnis erlangt durch gültige Messergebnisse Validität (Gültigkeit): Validität fordert, dass ein Messinstrument tatsächlich das misst, was es messen soll. Um valide Messergebnisse zu bekommen muss für ein Messergebnis die Reliabilität (Zuverlässigkeit) sichergestellt werden. Reliabilität meint die Wiederherstellbarkeit eines Messergebnisses unter denselben Bedingungen, was u.a. eine bestimmte Messgenauigkeit voraussetzt. Reliabilität ist somit die Voraussetzung für ein gültiges und “richtiges” Messergebnis.

Zuverlässige und gültige Messergebnisse sicherstellen

Um heutzutage im internationalen Wettbewerb den Umgang mit Produkten und Dienstleistungen abzusichern, ist es sehr wichtig, einheitliche Standards zur Prüfung festzulegen und die Durchsetzung dieser Standards sicherzustellen. Das gelingt nicht immer, da immer noch viele Staaten eigene Standards in Bezug auf ihre individuellen Anforderungen festlegen. Eine Ausnahme bildet sicherlich Europa und das internationale gesetzliche Messwesen. Grundsätzlich soll jedoch erreicht werden, dass sich das Konzept „einmal geprüft/kalibriert – überall akzeptiert“ weltweit durchsetzt. Damit das Wirklichkeit wird, sind zuverlässige/gültige und vor allem auch vergleichbare Messergebnisse wichtiger denn je.

Für die Vergleichbarkeit von Prüfergebnissen ist es daher von zentraler Bedeutung, dass die ermittelten Messergebnisse sich auf anerkannte Normale beziehen. Die Verknüpfung von Messergebnissen mit Normalen wird “metrologische Rückführbarkeit” genannt. Im „Internationalen Wörterbuch der Metrologie“ (VIM) ist die metrologische Rückführbarkeit [2.41] wie folgt definiert:

„Eigenschaft eines Messergebnisses, wobei das Ergebnis durch eine dokumentierte, ununterbrochene Kette von Kalibrierungen, von denen jede zur Messunsicherheit beiträgt, auf eine Referenz bezogen werden kann.“

Demnach können Messergebnisse in der Regel nur dann als gültig und zuverlässig angesehen werden, wenn diese metrologisch rückgeführt sind. Eine Bestätigung der metrologischen Rückführbarkeit hat eine akkreditierte technische Kompetenz zur Voraussetzung. Das heißt im Umkehrschluss, dass sobald durch eine Prüfung die Konformität eines Produktes (z.B. CE Konformität) bestätigt werden soll/muss, dazu rückgeführte Messungen benötigt werden. Eine Rückführung setzt sich aus mehreren Stufen zusammen (Bild 2). Sie startet beim Mess-/Prüfmittel, gefolgt von einer internen Kalibrierung unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Dokumentation gemäß ISO 10012 bzw. ISO/IEC 17025. Abgeschlossen wird mit einer akkreditierten Kalibrierung, einem Kalibrierschein samt Akkreditierungszeichen.

Die dokumentierte Rückführung (mit Hilfe eines anerkannten Kalibrierscheines) endet jedoch immer bei den international vereinbarten SI-Einheiten. Somit können wir von einer gültigen, zuverlässigen und vergleichbaren Messung/Prüfung mit internationaler Vergleichbarkeit und Anerkennung sprechen.

Auswirkung von rückgeführten Messergebnissen

Die nationale/internationale Anerkennung von Messergebnissen ist die Voraussetzung, um Produkte/Dienstleistungen entsprechend der zugesagten Eigenschaften abzuliefern oder um mit Hilfe von anerkannten Analyseergebnissen die Erfüllung von z.B. behördlichen Auflagen nachweisen zu können. Damit sichern Sie sich als Unternehmen in einem gewissen Umfang gegen die Nutzung von ungültigen Messergebnissen ab und reduzieren somit die Wahrscheinlichkeit in Haftung genommen zu werden.

Inwieweit Ihr Unternehmen bei ungültigen Konformitätsaussagen in Haftung genommen werden kann, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Wird aber z.B. ein CE Konformitätszeichen auf ein Produkt aufgebracht oder eine Prüfbescheinigung mit Messwerten nach EN 10204 bzw. in Übereinstimmung mit Kundenvorgaben ausgestellt, so kann davon ausgegangen werden, dass die verwendeten Messwerte gültig sein müssen. Diese Gültigkeit wird auch in vielen anderen Rechtsnormen oder Kundenvorgaben bzw. Managementsystemstandards (siehe z.B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 etc.) verlangt. Im Einzelfall muss dann über die haftungsrechtlichen Auswirkungen von nicht gültigen Messergebnissen in Verbindung mit dem entstandenen Schaden entschieden werden, so wie es derzeit immer wieder der Fall ist in Verbindung mit fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr. Gültige und damit rückgeführte Messergebnisse reduzieren in jedem Fall die möglichen haftungsrechtlichen Auswirkungen und erhöhen für Ihr Unternehmen die Compliance. Zudem wird das Vertrauen Ihrer Kunden in die Verlässlichkeit von Messergebnissen wesentlich erhöht, was u.a. zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann.

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Über den Autor:
Jörg Roggensack ist von Haus aus Elektroniker und Calibration Engineer GAF. Er hat umfassende Erfahrung als Managementsystemkoordinator und als Auditor für diverse Regelwerke und Managementsysteme sowie als LEP Assessor, die er in über 30 Jahren in verschiedenen Branchen und Unternehmen sammeln konnte. Als Herausgeber des Weka Werkes der „Mess- und Prüfmittelbeauftragte“ und als Auditor, Trainer sowie Managementberater gibt er Hilfestellungen zur Gestaltung wirtschaftlicher und normkonformer Mess- und Prüfmittelüberwachungssysteme u.a. gem. ISO 10012, ISO/IEC 17025 und DAkkS sowie ILAC/EA Standards. www.jr-msq.de

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