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25. Januar 2019

Neuer „Pflege Tüv“ soll die Realität besser abbilden und Qualitätsunterschiede sichtbar machen

Im Herbst 2019 soll laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der neue „Pflege-Tüv“ kommen. Die Qualitätsprüfungen für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste sollen in Zukunft besser bei der geeigneten Auswahl eines Pflegeheims- oder dienstes helfen. Die Sichtweise pflegebedürftiger Menschen in den Einrichtungen rückt in den Mittelpunkt.

Helfen Noten bei der Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung?

Das „Schulnotensystem“ zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen gibt es seit 2009. Bisher wurde an den Qualitätsprüfungen kritisiert, dass das Benotungssystem die Realität nicht ausreichend abbilde, zu „fälschungsanfällig“ sei.  Denn die meisten Einrichtungen schnitten mit sehr guten Noten ab. Auch wurden bisher eher bürokratische Abläufe und Dokumentationen überprüft. Doch spiegelt das wirklich die Zufriedenheit und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Menschen wider? Und helfen diese Noten bei der Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung?

Im Herbst soll daher ein überarbeitetes System kommen, das verschiedene Teilbereiche untersucht. Im neuen Pflegeratgeber des Bundesgesundheitsministeriums heißt es: „Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung muss eine hochwertige Pflege sein, die nach den neuesten pflegefachlichen Erkenntnissen geleistet wird.“

Prozessqualität rückt in den Hintergrund

Dementsprechend sollen bei Pflegeheimen vier Bereiche überprüft und bewertet werden: Die Pflege und medizinische Versorgung der Versicherten, der Umgang mit demenzkranken Patientinnen und Patienten, die Betreuung und Alltagsgestaltung sowie das Wohnen, die Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. Bei ambulanten Pflegediensten werden die pflegerischen Leistungen, die ärztlich verordneten Pflegeleistungen und die Dienstleistung und Organisation bewertet. Die Meinung und Zufriedenheit der Pflegebedürftigen soll in Form von „Kundenbefragungen“ dargestellt werden und in die Gesamtbewertung mit einfließen. Schon hier fällt auf: Prozessqualität rückt in den Hintergrund. Die gemessene Qualität soll die Zufriedenheit der betroffenen Personen abbilden. Um diese neue Herangehensweise an die Qualitätsprüfungen zu gewährleisten, bedarf es einer neuen Messung und Darstellung von Qualität. Dafür wurde der Pflege-Qualitätsausschuss eingerichtet.

Wie läuft das Ganze ab?

Die qualitätsrelevanten Informationen, die die Einrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, sollen erweitert und genauer werden. Einrichtungen sollen regelmäßig Versorgungsergebnisse selbst liefern –  z. B. wie oft Bewohnerinnen und Bewohner stürzen und wie sich ihre Mobilität entwickelt.
Hinzu kommt dann eine Stichprobe durch externe Prüfungen des Medizinischen Dienstes, die diese selbst gelieferten Versorgungsinformationen unter die Lupe nehmen. Das Benotungssystem soll künftig wegfallen und durch ein Punktesystem ersetzt werden, das den Grad des Qualitätsdefizits umfasst (z. B. „geringe Qualitätsdefizite“ bis „erhebliche Qualitätsdefizite“ usw.).

Qualitätsunterschiede sollen sichtbar werden

Die Umstrukturierung der Qualitätsprüfungen soll aussagekräftige Bewertungen hervorbringen. Dadurch hätten Pflegebedürftige für eine solch wichtige Lebensentscheidung, wie die Auswahl einer Pflegeeinrichtung, transparentere Aussagen als bisher. Außerdem besteht die Hoffnung, dass Qualitätsunterschiede sichtbar werden.

Verhältnismäßig wenig wird über die Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Qualitätsmängeln diskutiert. So soll ein Mängelbescheid mit Fristsetzung dafür sorgen, Mängel zu beseitigen. Bestehen diese weiterhin, können Pflegevergütungen gekürzt oder den betroffenen Pflegeheimen sogar gekündigt werden. Eine Kündigung muss jedoch die Landesverbände der Pflegekassen und die zuständige Sozialhilfeträger überzeugen. Unklar ist, ob Sanktionen wie gekürzte Gelder oder die Schließung von Einrichtungen in der aktuellen Pflegenotstandssituation realistisch sind.